• GESUND ARBEITEN IN THÜRINGEN

    Gesundheit ist entscheidend für mehr Lebensqualität,
    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben

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    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben 

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Betriebliche Gesundheitsförderung & Prävention

Präventionsgesetz stärkt Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, kurz Präventionsgesetz (PrävG, SGB V, § 20 g)*, soll den Gesundheitsschutz in allen Lebensbereichen stärken. Da die Arbeitswelt einen großen Teil der Lebenszeit einnimmt, kommt der Prävention hier eine entscheidende Bedeutung zu.

Ziel des Gesetzes ist es, vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit allen Menschen zugänglich zu machen – egal welchen Alters und welcher sozialen Schicht. Denn zahlreiche Studien belegen, dass sozial benachteiligte Menschen oft größeren Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind und mehr gesundheitliche Probleme aufweisen als höhere gebildete Menschen, aber dennoch seltener Vorsorgeleistungen nachfragen. Das Präventionsgesetz soll helfen, diese sozial ungleich verteilten Gesundheitschancen auszuräumen. Die Arbeitswelt bietet hierfür einen idealen Ansatzpunkt, weil über die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) Menschen aus allen Schichten erreichbar sind.

Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Betrieben unterstützen

Während in großen Betrieben i.d.R. ein umfassendes Gesundheitsmanagement etabliert ist, ist in vielen kleinen und mittleren Betrieben (KMU) die Gesundheitsförderung noch nicht fest verankert. Das Präventionsgesetz soll genau hier unterstützen, denn laut dem Bundesgesundheitsministerium arbeiten in den KMU bundesweit rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. In einigen Bundesländern wie Thüringen ist der Anteil deutlich höher, hier liegt er bei über 95 Prozent. Es ist daher wichtig, dass diese Betriebe über Möglichkeiten zur betrieblichen Gesundheitsförderung informiert werden und einen niedrigschwelligen Zugang zu den Leistungen der Krankenkassen erhalten.

Angebote der Krankenkassen aktiv anfragen

Krankenkassen bieten interessierten Betrieben Unterstützung bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung an. Sie sind zudem durch das PrävG verpflichtet, einen bestimmten Betrag pro Versichertem in die betriebliche Gesundheitsförderung zu investieren. Für Arbeitgeber ist es empfehlenswert, diese Angebote anzufragen und für die eigene Belegschaft zu nutzen, damit die Mitarbeiter gesund, leistungsfähig und motiviert bleiben, wodurch letztendlich der gesamte Betrieb profitiert.

Prävention in Betrieben: Rolle der Betriebsärzte

Den Betriebsärzten kommt bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes eine wichtige Rolle zu. Sie können u.a. dem Arbeitgeber bei Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung beratend und unterstützend zur Seite stehen. So können Betriebsärzte im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Präventionsempfehlung abgeben, die von den Krankenkassen bei der Entscheidung über die Erbringung einer Präventionsleistung berücksichtigt werden muss. Eine Verknüpfung von arbeitsmedizinischer Vorsorge mit den primärpräventiven Angeboten der Krankenkassen (z.B. Rückengymnastik, Ernährungsberatung, Stressmanagement etc.) ist gewünscht. Betriebsärzte können im Zuge des PrävG auch allgemeine Schutzimpfungen durchführen. Zudem können Krankenkassen mit den Betriebsärzten Verträge über die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen ("Check-ups") schließen. Damit wird den Beschäftigten ein einfacher Zugang zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen ermöglicht.

*Das PrävG ist bereits Mitte 2015 in weiten Teilen in Kraft getreten. Prävention bedeutet im weitesten Sinne „der Krankheit zuvorkommen“, abgeleitet von dem Lateinischen praevenire = zuvorkommen.

Stand: April 2017

Lesen Sie hierzu auch das Interview mit Herrn Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer, zum Thema "Betriebliche Gesundheitsförderung als Auftrag des Präventionsgesetzes". (ASU, 03/2017)

Quellen und weiterführende Literatur

"Prävention und Gesundheitsförderung an der Schnittstelle zwischen kurativer und Arbeitsmedizin"
Rieger/Hildenbrand/Nesseler/Letzel/Nowak
Softcover, 350 Seiten, ecomed-Medizin, 2016
ISBN 978-3-609-10560-4, € 49,99

https://www.dgaum.de/kommunikation/publikationen/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/praeventionsgesetz/fragen-und-antworten-zum-praeventionsgesetz.html#c2944

https://www.barmer.de/arbeitgeber/firmenangebote-gesundheit/gesundheitsmanagement

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp

Heike Werner, Schirmherrin

Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Thüringen

Wenn Prävention noch besser gelingen soll, ist es notwendig, die Arbeitswelt stärker in den Fokus zu nehmen. Zudem werden Arbeitgeber den demografischen Wandel besser meistern, wenn sie Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung und betriebliches Gesundheitsmanagement als Chance verstehen und mit Leben erfüllen. Wie wichtig dieses Umdenken ist, unterstreicht zudem die Tatsache, dass über 95 Prozent aller Erwerbstätigen in Thüringen in kleinen und mittelständischen Unternehmen tätig sind. Deshalb freue ich mich, dass wir mit kompetenten arbeitsmedizinischen Partnern sowie einer großen Krankenkasse nach tragfähigen und übertragbaren Lösungen für eine stärkere Prävention in der Arbeitswelt streben.