Arbeitsmedizinische Informationen für Arbeitgeber
Mutterschutz - "Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen"
Der Arbeitgeber muss eine Frau für Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft (sog. "Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen") von der Arbeit freistellen. Für die Arbeitnehmerin darf hierdurch kein Verdienstausfall entstehen (§ 23 MuSchG).
Entsprechendes gilt auch für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Stand: Juni 2018