• GESUND ARBEITEN IN THÜRINGEN

    Gesundheit ist entscheidend für mehr Lebensqualität,
    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben

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    Gesundheit ist entscheidend für mehr Lebensqualität,
    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben 

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    aber auch für ein produktives und erfülltes Arbeitsleben 

Arbeitsmedizinische Informationen für Arbeitgeber

Mutterschutz - Verbot von Mehrarbeit

Nach § 4 MuSchG ist es verboten, werdende und stillende Mütter mehr als 8,5 Stunden täglich bzw. mehr als 90 Stunden pro Doppelwoche zu beschäftigen. (Frauen unter 18 Jahren: max. 8 Std. tgl. bzw. 80 Std. pro Doppelwoche)

Die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit schwangerer und stillender Frauen darf im Monatsdurchschnitt nicht überschritten werden.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss schwangeren und stillenden Frauen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden.


Stand: Juni 2018

 

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