Arbeitsmedizinische Informationen
Schutzimpfungen durch Betriebsärzte
Mit den Verträgen der DGAUM haben Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste die Möglichkeit, Impfungen im Betrieb zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Technisch bietet die DGAUM dafür eine einzigartige Lösung: Mit einem elektronischen und datengestütztes Abrechnungsverfahren und der neuen Software DGAUM-Selekt können Betriebsärzte auch wirtschaftlich effizient Impfungen abrechnen – und zwar mit allen Krankenkassen!
Informationen für Arbeitgeber
Informationen für Ärzte
Eine Liste der Teilnehmenden Krankenkasse finden Sie auf der Internetseite der DGAUM.
Selbstverständlich können Sie auch alle Verträge mit den Krankenkassen einsehen. Damit Sie die einzelnen Verträge einsehen können, ist eine Anmeldung erforderlich. Hierzu klicken Sie bitte hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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